Textfeld:   Sünde: 9

Die 9. Sünde:

 

Dem Propheten Etwas Zuzuschreiben,
Was Er Nicht Sagte
 

Nach der Auffassung von einigen Gelehrten gehören all jene zu den Ungläubigen (Kafir), die dem Propheten (s.a.s) etwas zuschreiben, was er nicht sagte.

Jedoch ist es nach der Auffassung von allen Gelehrten ein offensichtlicher Akt des Kufrs und bedeutet zudem den gleichzeitigen Abfall vom Islam, wenn dem Propheten bewusst etwas zugeschrieben wird, was dieser nicht sagte, und dadurch versucht wird etwas Erlaubtes zu verbieten oder etwas Verbotenes für erlaubt zu erklären.

Doch geschieht diese Unterstellung aus einer anderen, „harmloseren“ Absicht heraus, so sind sich die Gelehrten in diesem Fall nicht einig. Während einige auch dies als Kufr betrachten, so sehen andere darin nur eine große Sünde.

 

Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Eine Lüge, die in meinem Namen erfolgt, gleicht in keinsterweise einer Lüge, die im Namen eines anderen getätigt wird. Wer absichtlich eine Lüge über mich verbreitet, der wird mit Sicherheit seinen Platz in der Hölle einnehmen.“ (Buchari, Muslim)

 

„Ein Gläubiger kann mit jeder Charaktereigenschaft erschaffen werden. Niemals jedoch mit der eines Veruntreuers (Verräters) oder der eines  Lügners“  (Ahmad)

    „Derjenige, der bewusst einen erfundenen Hadis als wahr überliefert, gleicht dem, der ihn erfunden hat.“  (Muslim, Tirmizi, Ibni Maja)

Nach diesem Hadis ist es nicht erlaubt erfundene Hadise zu verbreiten.