Die 8. Sünde:

 

 Der Unrechtmäßige Verzehr Des Eigentums Eines Waisenkindes
 

Allah der Erhabene sagt:

„Wahrlich, diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht aufzehren, verzehren nur Feuer in ihre Bäuche. Und sie werden in ein rasendes Feuer hineingehen.“ (Nisa: 10)

 

„Nähert euch nicht dem Vermögen eines Waisenkindes bis es mündig wird, es sei denn (ihr tut es) auf die gute Art.“  (Anam: 152)

 

In dem Hadis „Hütet euch vor den sieben vernichtenden Sünden.“ erwähnte und verbot auch der Gesandt Allahs (s.a.s) die Veruntreuung des Vermögens von Waisenkindern.

 

Es besteht kein Bedenken daran, wenn Vormünder, die selbst arm sind, von dem Besitz des Waisenkindes eine bestimmte vorgegebene Menge verzehren. Ihnen ist nur verboten diese Menge zu überschreiten. Diese Menge wird von anderen auserwählten Muslimen, die selbst keine bösen Absichten haben dürfen, festgelegt.