Die 75. Sünde:



Das Fernbleiben Vom Freitagsgebet



   Von Abdullah b. Masud (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Fast hätte ich beabsichtigt, jemanden zu beauftragen, das (Gemeinschafts-)Gebet an meiner Stelle zu leiten, um anschließend die Häuser derer anzuzünden, die nicht zum Freitagsgebet erschienen sind.“ (Muslim)

   „Entweder werden einige Menschen davon ablassen vom Freitagsgebet fernzubleiben, oder Allah wird ihre Herzen verschließen, sodass sie zu den gedankenlosen zählen werden.“ (Muslim)

   „Wer dreimal vom Freitagsgebet fernbleibt, da er diesem keine Bedeutung beimisst, dessen Herz wird Allah verschließen.“

  
(Abu Dawud und Nasai überlieferten diesen Hadis mit einer wahren Überlieferungskette.)

   Von Hafsa (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Es ist die Pflicht eines jeden, der die Pubertät erreicht hat, am Freitagsgebet teilzunehmen.“ (Nasai)

   (Das Freitagsgebet ist keinesfalls mit den anderen Pflichtgebeten zu vergleichen. Damit es zur Pflicht wird, müssen neben den allgemeinen Bedingungen, die für die üblichen Pflichtgebete gelten, auch einige spezielle Bedingungen erfüllt werden. Solange diese Bedingungen nicht eintreten, kann die Verrichtung des Freitagsgebets nicht vollzogen werden, sodass stattdessen das übliche Mittagsgebet zu verrichten ist. Wer das Freitagsgebet nicht vollzieht, weil ihre Bedingungen nicht erfüllt sind, hätte dadurch keine Sünde begangen, sondern ganz im Gegenteil, richtig gehandelt.)