Die 75. Sünde:
Das Fernbleiben Vom Freitagsgebet
Von Abdullah b. Masud (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Fast hätte ich beabsichtigt, jemanden zu beauftragen, das
(Gemeinschafts-)Gebet an meiner Stelle zu leiten, um anschließend die Häuser
derer anzuzünden, die nicht zum Freitagsgebet erschienen sind.“
(Muslim)
„Entweder werden einige Menschen davon ablassen vom
Freitagsgebet fernzubleiben, oder Allah wird ihre Herzen verschließen, sodass
sie zu den gedankenlosen zählen werden.“ (Muslim)
„Wer dreimal vom Freitagsgebet fernbleibt, da er diesem keine
Bedeutung beimisst, dessen Herz wird Allah verschließen.“
(Abu Dawud und Nasai überlieferten
diesen Hadis mit einer wahren Überlieferungskette.)
Von Hafsa (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Es ist die Pflicht eines jeden, der die Pubertät erreicht hat,
am Freitagsgebet teilzunehmen.“ (Nasai)
(Das Freitagsgebet ist keinesfalls mit
den anderen Pflichtgebeten zu vergleichen. Damit es zur Pflicht wird, müssen
neben den allgemeinen Bedingungen, die für die üblichen Pflichtgebete gelten,
auch einige spezielle Bedingungen erfüllt werden. Solange diese Bedingungen
nicht eintreten, kann die Verrichtung des Freitagsgebets nicht vollzogen werden,
sodass stattdessen das übliche Mittagsgebet zu verrichten ist. Wer das
Freitagsgebet nicht vollzieht, weil ihre Bedingungen nicht erfüllt sind, hätte
dadurch keine Sünde begangen, sondern ganz im Gegenteil, richtig gehandelt.)