Die 7. Sünde:

 Der Verzehr Von Zinsen
 

 

Allah der Erhabene sagt:

„O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr Gläubige seid, so fürchtet Allah und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen. Und solltet ihr dies nicht tun, so wisset dann, dass Allah und Sein Gesandter euch den Krieg erklären.”   (Baqara: 278-279) 

„Jene, die Zinsen einnehmen, stehen nicht anders auf, als einer, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies weil sie sagen: „Der Handel ist genauso wie der Zins.“ Doch Allah hat den Handel erlaubt und den Zins verboten. Wem also eine Ermahnung von seinem Herrn zukam und er davon ablässt, dem gehört, was er bereits an Zinsen nahm; und seine Angelegenheit liegt bei Allah. Diejenigen, die es aber erneut tun, sie werden die Bewohner des Feuers sein. Darin werden sie ewig bleiben.” (Baqara: 275)

 

Dieser Quranvers ist für all jene eine strenge Warnung mit dem ewigen Feuer, die trotz der Kenntnis die­ses Verbotes wieder mit dem Zins handeln. Allah (s.t) ist der alleinige Inhaber der absoluten Macht und Gewalt.

 

Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Hütet euch vor den sieben vernichtenden Sünden.“ Die Leute sagten:

„O Gesandter Allahs, welche sind diese?“ Und er sprach:

„Diese sind: Allah Partner beizugesellen; die Zauberei; die ungerechtfertigte Tötung eines Menschen, dessen Leben Allah verwehrte; der Handel mit dem Zins; der unrechtmäßige Verzehr des Eigentums eines Waisenkindes; die Flucht vom Schlachtfeld und die Verleumdung einer arglosen und tugendhaften Frau.“  (Buchari, Muslim)

 

„Allah hat sowohl den, der Zinsen verzehrt, als auch dessen Vertreter verdammt.“   (Muslim)

 

„Allah hat den, der Zinsen verzehrt, den, der es vertritt, den Zweien, die als Zeugen dienen und den, der es niederschreibt verdammt.“ (Tirmizi, „sahih“)

 

„Wer bewusst Zinsen verzehrt, es vertritt und niederschreibt, der wird am Tage des Jüngsten Gerichts von Muhammad persönlich verflucht.“  (Nasai)