Die 54. Sünde:


Die Flucht Des Sklaven Von Seinem Herrn


   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Das Gebet eines geflohenen Sklaven wird nicht anerkannt.“ (Muslim)

   „Der Sklave, der von seinem Herrn geflohen ist, hätte sein Versprechen zu Allah gebrochen.“ (Muslim)
  
Von Jabir (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Allah nimmt von drei Leuten weder das Gebet an noch erhebt Er ihre Guttaten gen Himmel. Diese sind: der flüchtige Sklave, solange bis er zu seinem Herrn zurückkehrt; die Frau, die ihren Mann zum Groll treibt, solange bis sie seine Gunst wiedergewinnt; und der Betrunkene, solange bis er wieder nüchtern ist.“

   (Ibni Huzayma überlieferte diesen Hadis in seinem Buch namens Sahih.)

   Von Ali (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Allah verdammt den, der sich zu einem anderen als seinen Herrn hinwendet.“

   (Hakim und Zahabi überlieferten diesen Hadis und sagten „sahih“ dazu.)

   „Der Zustand von drei Menschen wird nicht nachgefragt (d.h. ihnen wird eine große Strafe zuteil): Von dem, der gegen den Imam rebelliert, die Gemeinschaft verlässt, und in diesem Zustand verstirbt; dem Sklaven, der verstirbt, nachdem er seinem Herrn entflohen ist; und von der Frau, die in Abwesenheit ihres Mannes, sich äußerlich öffnet und anderen ihre Schönheiten preisgibt, obwohl ihr Mann all ihren Bedürfnissen nachkommt.“

   (Hakim und Zahabi überlieferten diesen Hadis und stuften es nach den Bedingungen von Muslim und Buchari als „sahih“ ein)