Die 52. Sünde:


Die Verlängerung Des Gewandes Oder
Der Kleidung Aufgrund Der Arroganz
Oder Der Großmannssucht


   Allah der Erhabene sagt:
   „Wende dich nicht verachtend von den Menschen ab, und stolziere nicht überheblich auf der Erde herum. Wahrlich, Allah liebt keine eingebildeten Prahler.“ (Luqman: 18)

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Der Teil des Gewands, der den Knöchel überragt ist in der Hölle.“ (Buchari, Nasai)

   „Wer voller Arroganz und Stolz sein Gewand auf dem Boden hinter sich herschleift, dem gewährt Allah nicht einen Blick der Gnade.“ (Buchari)

   „Am Tage des Jüngsten Gerichts wird Allah mit drei Leuten weder reden, noch sie ins Reine führen und ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil. Diese sind: derjenige, der voller Arroganz seine Kleidung auf dem Boden hinter sich herschleift; derjenige, der einem seine Guttaten vorhält; und derjenige, der anderen mittels einer Lüge seine Ware verkauft.“ (Muslim, Abu Dawud, Tirmizi, Nasai)
   „Ein selbstgefälliger Mann, der mit seinem Kaftan und gekämmtem Haar großmannssüchtig umherstolzierte, versank im Erdboden und darin wird er bis zum Tage des Jüngsten Gerichts immer weiter sinken.“ (Buchari, Muslim)

   Von Abdullah b. Umar (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Wer bewegt von seinem Stolz seine Kleidung, sein Hemd oder seinen Turban herunterhängen lässt, ihm wird Allah am Tage des Jüngsten Gerichts kein Blick der Gnade gewähren.“ (Abu Dawud, Nasai, „sahih“)

   Von Jabir b. Salim (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Hüte dich davor, deine Kleidung bis auf den Boden hängen zu lassen. Denn das käme von nichts anderem als von der Arroganz und dem Stolz. Und Allah liebt weder die Arroganz noch den Stolz.“ (Abu Dawud, Tirmizi, sahih)

   Von Abu Hurayra (r.a):
   „Ein Mann, dessen Kleidung zu Boden hing, verrichtete das Gebet. Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte zu ihm: „Geh und nehme Wudu (die rituelle Waschung)!“ Der Mann ging, nahm Wudu und kam zurück. Und der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte ihm erneut: „Geh und nehme Wudu!“ Einer der anwesenden sagte daraufhin: „O Gesandter Allahs! Du hast diesem Mann die Waschung befohlen, aber sonst nichts hinzugefügt?“ Daraufhin erläuterte der Gesandte Allahs (s.a.s) dies wie folgt: „Dieser Mann verrichtete das Gebet mit auf den Boden heruntergelassener Kleidung. Allah (s.t) hingegen nimmt das Gebet eines Menschen nicht an, der seine Kleidung bis auf den Boden herunterhängen lässt.“ (Abu Dawud)

   (Zahabi überlieferte diesen Hadis und stufte sie nach den Bedingungen von Muslim als „sahih“ ein.)

   „Wer seine Kleidung aus Arroganz und Stolz verlängern lässt, dem wird Allah (am Tage des Jüngsten Gerichts) kein Blick der Gnade gewähren.“ (Buchari)

   Abu Bakr (r.a) berichtete:
   „O Gesandter Allahs! Obwohl ich meine Kleidung ständig zurecht rücke, hängt der Rock von selbst wieder zu Boden. Gibt es für mich deswegen irgendwelche Be-denken?“ Der Gesandte Allahs (s.a.s) antwortete:
   „Du bist keiner von denen, die das aus Stolz tun.“
(Buchari)

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Die Kleidung des Gläubigen reicht ihm nur bis zur Hälfte seiner Wade.“ (Abu Dawud, Ibni Maja)

   Von Said (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Der Muslim darf seine Kleidung nur bis zur Hälfte seiner Wade verlängern. Eine darüber hinausgehende Verlängerung bis zu den Knöcheln wäre noch keine Sünde. Doch der Teil, der unter die Knöchel ragt wäre Feuer. Und wer seine Kleidung aus Arroganz herabhängen lässt, dem gewährt Allah keinen einzigen Blick der Gnade.“

   (Ibni Maja, Abu Dawud überlieferte diesen Hadis mit einer wahren Überlieferungskette.)

   Ibni Umar (r.a) sagte:
   „Ich trat eines Tages vor den Gesandten Allahs (s.a.s). Meine Kleidung ragte bis zum Boden. Er sagte zu mir:
   „O Abdullah! Ziehe deine Kleidung hoch!“
Und ich zog meine Kleidung hoch. Und er sagte:
„Höher!“ Was ich auch umgehend tat. Von diesem Tag an überragte meine Kleidung nie mehr die besagte Stelle.“ (Muslim)

   Einige fragten Ibni Umar bis wohin er denn seine Kleidung hoch zog. Er antwortete:
   „Bis zur Hälfte meiner Waden.“