Die 46. Sünde:

 

Das Wehklagen Im Falle Eines Unglücks, Wie z.B. Die Totenklage, Das Ausrupfen der Haare, Das Zerreißen Der Kleidung,
Oder Das Sich-Ohrfeigen

 


   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Es gibt unter den Menschen zwei Angewohnheiten die Kufr sind: Die Beschimpfung der Abstammung und die Totenklage.“ (Muslim)

   „Stirbt die Nahia (eine Frau, die hinter dem Toten lautschreiend dessen Vorzüge aufzählt) ohne sich reuig umgekehrt zu haben, so wird sie am Tag des Jüngs-ten Gerichts mit einem Hemd aus Teer und einem Oberteil aus Krätze bekleidet.“ (Muslim)

   „Wer nach einem erlittenen Schicksalsschlag sich ins Gesicht schlägt, sich die Kleidung auf dem Leib zerreißt und wie das Volk der Jahiliyya ruft, der gehört nicht zu uns.“ (Buchari, Muslim)

   „Der Verstorbene ist im Grab solange einer Pein ausgesetzt, wie dessen Totenklage anhält.“ (Buchari, Muslim)

   „Ich distanziere mich von denen, die nach einem erlittenen Schicksalsschlag kreischend Lärm und Geschrei verursachen, sich ihre Haare rupfen und ihre Kleidung zerreißen.“ (Buchari, Muslim)

   (Diese Taten gehört zu den kleinen Kufr-Arten, die einen nicht aus der islamischen Gemeinschaft ausstoßen.
   Es gibt zwei Arten von Kufr:
   1 – Der große Kufr: Dieser befördert den Menschen aus der Religion des Islams hinaus.
   2 – Der kleine Kufr: Dieser befördert den Menschen zwar nicht aus dem Islam hinaus, ist aber eine große Sünde.
   Die großen Kufr-Arten sind:
   1 – Der Kufr durch Leugnung.
   2 – Der Kufr durch die arrogante Abwendung von der Wahrheit, obwohl sie als solche anerkannt wurde.
   3 – Der Kufr durch Zweifel.
   4 – Der Kufr durch die allgemeine Abwendung.
   5 – Der Kufr durch Heuchelei.
   Zu den kleinen Kufr-Arten gehören u.a.: Undankbarkeit gegenüber den Gaben Allahs, das Beschimpfen der Abstammung und das Geschrei (des Wehklagens) nach einem erlittenen Schicksalsschlag.)