Die 46. Sünde:
Das Wehklagen Im Falle
Eines Unglücks, Wie z.B. Die Totenklage, Das Ausrupfen der Haare, Das
Zerreißen Der Kleidung, |
Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Es gibt unter den Menschen zwei Angewohnheiten die Kufr sind:
Die Beschimpfung der Abstammung und die Totenklage.“ (Muslim)
„Stirbt die Nahia (eine Frau, die hinter dem Toten lautschreiend
dessen Vorzüge aufzählt) ohne sich reuig umgekehrt zu haben, so wird sie am Tag
des Jüngs-ten Gerichts mit einem Hemd aus Teer und einem Oberteil aus Krätze
bekleidet.“ (Muslim)
„Wer nach einem erlittenen Schicksalsschlag sich ins Gesicht
schlägt, sich die Kleidung auf dem Leib zerreißt und wie das Volk der Jahiliyya
ruft, der gehört nicht zu uns.“ (Buchari, Muslim)
„Der Verstorbene ist im Grab solange einer Pein ausgesetzt, wie
dessen Totenklage anhält.“ (Buchari, Muslim)
„Ich distanziere mich von denen, die nach einem erlittenen
Schicksalsschlag kreischend Lärm und Geschrei verursachen, sich ihre Haare
rupfen und ihre Kleidung zerreißen.“ (Buchari, Muslim)
(Diese Taten gehört zu den kleinen
Kufr-Arten, die einen nicht aus der islamischen Gemeinschaft ausstoßen.
Es gibt zwei Arten von Kufr:
1 – Der große Kufr: Dieser befördert den Menschen aus der
Religion des Islams hinaus.
2 – Der kleine Kufr: Dieser befördert den Menschen zwar
nicht aus dem Islam hinaus, ist aber eine große Sünde.
Die großen Kufr-Arten sind:
1 – Der Kufr durch Leugnung.
2 – Der Kufr durch die arrogante Abwendung von der Wahrheit,
obwohl sie als solche anerkannt wurde.
3 – Der Kufr durch Zweifel.
4 – Der Kufr durch die allgemeine Abwendung.
5 – Der Kufr durch Heuchelei.
Zu den kleinen Kufr-Arten gehören u.a.: Undankbarkeit gegenüber den
Gaben Allahs, das Beschimpfen der Abstammung und das Geschrei (des Wehklagens)
nach einem erlittenen Schicksalsschlag.)