Die Unterlassung
Des Täglichen Pflichtgebets
Allah der Erhabene sagt:
„Dann aber kamen nach ihnen Nachfahren, die das Gebet vernachlässigten und ihren Leidenschaften (Gelüsten) folgten. Diese werden die Strafe ihrer Widerspenstigkeit erfahren. Außer denen, die bereuen, glauben und rechtschaffen handeln.“ (Maryam: 59-60)
Ibni Abbas (r.a) sagte:
„Die Vernachlässigung des Gebets ist nicht gleichbedeutend mit ihrem vollständigen Unterlassen. Denkbar ist auch, dieses nur für eine bestimmte Zeit hinauszuzögern.“
Allah der Erhabene sagt:
„Wehe denjenigen Betenden, die bei der Verrichtung ihres Gebets nachlässig sind.“ (Maun: 4-5)
„Was hat euch in die Hölle gebracht?“ Sie (werden) sagen: „Wir waren nicht bei denen, die beteten.“ (Muddasir: 42-43)
Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Der Unterschied zwischen den Ungläubigen und uns ist das Gebet. Wer es unterlässt, der ist wahrlich ein Kafir geworden.“ (Tirmizi, Nasai, Ahmad, Ibni Maja)
(Hakim und Zahabi stuften diesen Hadis als „sahih“ ein)
„Das Hindernis zwischen einer Person und dem Schirk, ist das Gebet.“ (Muslim, Abu Dawud, Tirmizi)
„Wer die Verrichtung des Nachmittagsgebets versäumt, dessen Wohltaten gehen zu Nichte.“ (Buchari, Muslim)
„Wer bewusst das Gebet unterlässt, hat sich von der Obhut Allahs entfernt.“ (Ahmad, Bayhaki)
Umar (r.a) sagte:
„Man muss wissen, dass derjenige der sein Gebet vernachlässigt keinen Anteil am Islam hat.“ Auch Ayyub-us Sachtiyani sagte etwas Ähnliches.
Jariri berichtete von Abdullah b. Schakik und er wiederum berichtete von Abu Hurayra (r.a); er sagte:
„Die Gefährten des Propheten (s.a.s) sahen außer der Unterlassung des Gebets, keine andere Unterlassung einer Pflicht-Tat als ein Akt des Kufrs an.“ (Tirmizi)
(Hakim und Zahabi stuften diesen Hadis als „sahih“ ein)
Ibni Hazm (r.a) sagte:
„Nach dem Schirk gibt es keine größere Sünde, als die Hinauszögerung des Gebets außerhalb ihres Zeitabschnitts und die Tötung eines Muslims.“
Von Abu Hurayra (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Am Jüngsten Tag wird der Diener zuerst über sein Gebet zur Rechenschaft gezogen. Wenn dieser vollzählig ist, gehört er zu den Glücklichen und Gewinnern, anderenfalls gehört er zu den Verlierern und Verlustreichen.“ (Tirmizi)
„Mir wurde befohlen, solange mit den Menschen zu kämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen Gott außer Allah gibt, dem es gebührt zu dienen, und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, und bis sie das Gebet verrichten und die Zakah zahlen. Wenn sie dies tun, so bewahren sie ihr Leben und ihre Güter vor mir, es sei denn, sie begehen eine nach dem Islam strafbare Handlung. Ansonsten liegt ihre Rechenschaft bei Allah (s.t).“ (Buchari, Muslim)
Von Abu Saib (r.a); Ein Mann sagte zum Propheten (s.a.s): „O Gesandter Allahs! Fürchte Allah!“
Der Prophet (s.a.s) erwiderte:
„Bin ich nicht derjenige auf der Welt, der sich am meisten vor Allah fürchtet?“
Daraufhin sagte Khalid Ibn Walid:
„Erlaube mir, dass ich diesen Mann enthaupte.“ Der Gesandte Allahs(s.a.s) sagte:
„Nein. Vielleicht gehört er zu den Betenden.“ (Buchari, Muslim)
Von Abdullah b. Amr (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Wer seine Gebete nicht bewahrt, für ihn gibt es kein Licht, kein Beweis und kein Grund mehr für seine Errettung. Am Jüngsten Tag wird er zusammen mit Qarun, Pharao, Haman und Ubayy b. Halaf auferstehen.“ (Ahmad, Darimi, Ibni Hibban, Tabarani)
(Munziri stufte diesen Hadis in seinem Targhib und Tarhib als „sahih“ ein)
Diese Hadise (und Überlieferungen) erwecken vielleicht bei einigen den Anschein, dass die Unterlassung des Gebets eine Kufr-Tat ist.
Doch der Gesandte Allahs (s.a.s) sagt:
„Es gibt niemanden, der aus tiefstem Herzen heraus aufrichtig bezeugt, dass es keinen Gott außer Allah gibt, dem es gebührt zu dienen, und dass Muhammad Sein Gesandter ist, den Allah aufgrund dessen nicht auch vor dem Höllenfeuer bewahrt.“ (Buchari, Muslim)
(Ihnen werden der Aufenthalt und die Bereiche außerhalb der höchsten Ebene Dark-i Ala auf ewig verwehrt bleiben.)
Wer ein Gebet nicht in dem ihr vorgeschrieben Zeitabschnitt verrichtet, sondern es hinauszögert und sie außerhalb dessen nachholt, hätte eine große Sünde begangen. Und wer dieses unterlassene Gebet nicht nachholt, der hätte eine Sünde begangen, gleich der eines Unzüchtigen (Ehebrechers) und der eines Diebes.
Geschieht dies regelmäßig und ohne die Spur einer Reue, so gehört man zu jenen, die ständig eine große Sünde begehen. All jene, die das Gebet ganz unterlassen wären Kafir; bedauernswerte Übeltäter, die im Jenseits zu den Verlierern gehören werden.