Die 39. Sünde:


Das Verfluchen (Beleidigen)


   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Die Verfluchung eines Gläubigen gleicht seiner Tötung.“ (Buchari, Muslim)

   „Die Beleidigung eines Muslims ist Fisq, dessen Tötung ist Kufr.“ (Buchari, Muslim)

   „All jene, die andere (aus Gewohnheit) Verfluchen, werden am Tage des Jüngsten Gerichts weder Fürsprecher noch Zeugen sein.“ (Muslim)

   „Der Aufrechte ist keiner, der andere verflucht.“ (Muslim)

   „Der Gläubige ist keiner, der andere tadelt, sie verflucht, schlechtes spricht und keiner, der einen üblen Charakter hat.“ (Tirmizi)

   (Hakim und Zahabi, beide sagten „sahih“ dazu)

   „Verflucht der Diener Allahs irgendetwas, so steigt dieser Fluch zum Himmel empor. Doch die Pforten des Himmels verschließen sich diesem. So sinkt der Fluch wieder auf die Erde herab. Auch dort findet es alle Tore verriegelt. So irrt es nach rechts und nach links und findet keinen anderen Ort außer dem Verfluchten. Doch wenn dieser nun diesen Fluch nicht verdient, so kehrt der Fluch zu dem zurück, der ihn aussprach.“ (Abu Dawud)

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) bestrafte eine Frau, die ihren Kamel verfluchte, indem er ihr diesen Kamel wegnahm.“

   Imran b. Husayn und Abu Burza (r.a) überlieferten:
   „Wir befanden uns mit dem Gesandten Allahs (s.a.s) auf einer Reise. Wir hörten, wie eine Frau aus Medina ihr Kamel verfluchte, nachdem sie von diesem erschreckt wurde.
   Daraufhin befahl der Gesandte Allahs (s.a.s):
   „Nimmt die Gegenstände herunter, die sich auf dem Kamel befinden, und lasst diesen frei. Denn er ist verflucht.“

  
Imran b. Husayn sagte:
   „Ich habe diesen Kamel immer noch vor Augen, wie er sich frei im Volk bewegte und wie keiner sich ihm näherte.“ (Muslim)
 
   Von Abu Hurayra (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Die schlimmste Form des Zinses ist, wenn einer die Ehre seines Bruders angreift.“ (Abu Dawud)