Die 36. Sünde:
Die Vorhaltung Der Eigenen Guttaten
Allah der Erhabene sagt:
„O ihr, die ihr glaubt! Vereitelt nicht eure Almosen durch
(deren) Vorhaltung und (die nachfolgende) Belästigung.“ (Baqara:
264)
Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Am Tage des Jüngsten Gerichts wird Allah mit drei Leuten weder
reden, noch sie ins Reine führen und ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil.
Diese sind: derjenige, der voller Arroganz seine Kleidung auf dem Boden hinter
sich herschleift; derjenige, der einem seine Guttaten vorhält; und derjeni-ge,
der anderen mittels einer Lüge seine Ware verkauft.“ (Muslim, Abu
Dawud, Tirmizi, Nasai)
„Die Taten folgender drei Leute werden von Allah nicht
angenommen: Von dem, der seine Eltern plagt, der die eigenen Guttaten vorhält
und der die Vorsehung leugnet.“
(Ibni Asim in As-Sunna, mit einer
Überlieferungskette der Stufe „hasen“)