Die 36. Sünde:


Die Vorhaltung Der Eigenen Guttaten


   Allah der Erhabene sagt:
   „O ihr, die ihr glaubt! Vereitelt nicht eure Almosen durch (deren) Vorhaltung und (die nachfolgende) Belästigung.“ (Baqara: 264)

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Am Tage des Jüngsten Gerichts wird Allah mit drei Leuten weder reden, noch sie ins Reine führen und ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil. Diese sind: derjenige, der voller Arroganz seine Kleidung auf dem Boden hinter sich herschleift; derjenige, der einem seine Guttaten vorhält; und derjeni-ge, der anderen mittels einer Lüge seine Ware verkauft.“ (Muslim, Abu Dawud, Tirmizi, Nasai)

   „Die Taten folgender drei Leute werden von Allah nicht angenommen: Von dem, der seine Eltern plagt, der die eigenen Guttaten vorhält und der die Vorsehung leugnet.“

   (Ibni Asim in As-Sunna, mit einer Überlieferungskette der Stufe „hasen“)