Die 30. Sünde:


Der Verzehr Von Aas, Schweinefleisch
Oder Blut


   Allah der Erhabene sagt:
   „Sprich: Ich finde in dem, was mir offenbart wurde, nichts, das einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, außer Aas, vergossenes Blut, Schweinefleisch, denn dieser ist Unrein, oder ein in Sünde geschlachtetes Tier, über das der Name eines anderen statt der Allahs ausgerufen wurde.“ (Anam: 145)

   Wer bewusst eines dieser Dinge verzehrt, dessen Verbot in diesem Quran-Vers offen verkündet wurde, wird zu einem Übeltäter. Ich kann mir keinen Muslim vorstellen, der bewusst Schweinefleisch isst. Bei den Menschen, die dieses Fleisch trotzdem verzehren, können es sich nur um Ketzer oder andere vom Islam abgefallene und irregeleitete Personen handeln. Für die Muslime ist der Verzehr von Schweinefleisch schwerwiegender als der Genuss von Alkohol.

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Das Fleisch, das durch unrechtmäßig erworbenes Vermögen aufgebaut wurde, wird nicht in das Paradies eintreten. Die Hölle passt besser zu ihm.“ (Ahmad, Hakim)

   Unter allen Muslimen herrscht Konsens darüber, dass das Spielen von Tawla (Backgammon) verboten ist. Als Beweis dafür beziehen sie sich auf die folgenden Worte des Gesandten Allahs (s.a.s):
   „Derjenige, der Tawla spielt, gleicht jemandem, der seine Hände mit dem Fleisch und dem Blut eines Schweins beschmiert.“ (Muslim, Abu Dawud)

   Zweifellos ist es eine größere Sünde, dass ein Muslim seine Hände mit dem Fleisch und dem Blut eines Schweins beschmiert, als wenn er Tawla spielen würde. Eine weitaus größere Sünde ist es natürlich, dieses Fleisch und Blut zu verzehren. Möge Allah (s.t) uns vor solchen Dingen bewahren.