Die 29. Sünde
Der Muhallil Und Der Muhallalun-Lahu
Der Muhallil: Jemand, der mit einer (endgültig) geschiedenen
Frau eine (Schein-)Ehe eingeht, (um sich dann wieder von ihr zu scheiden), damit
der vorherige Ehemann sie wieder heiraten kann.
Der Muhallalun-Lahu: Der (Ex-)Ehemann, der endgültig von
seiner Frau geschieden wurde, und der es nun zulässt, dass seine (Ex-)Frau mit
einem anderen eine (Schein-)Ehe eingeht, um sie dann (nach ihrer geplanten
Trennung) wieder heiraten zu können.
Von Ibni Masud (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Verflucht seien der Muhallil und der Muhallalun-Lahu.“
(Tirmizi und Nasai überlieferten diesen Hadis mit
einer wahren Überlieferungskette) Weitere ähnliche Hadise von Ali (r.a) sind in
den Sunnan-Büchern (außer Nasai) mit einer wahren Überlieferungskette
überliefert.
Vielleicht wird Allah (s.t) denjenigen vergeben, die dieses Verbot
begehen, weil sie entweder sich auf die Erlaubnis einiger Rechtsschulen berufen,
oder weil sie keine Kenntnis von diesem Verbot haben.