Die 29. Sünde


Der Muhallil Und Der Muhallalun-Lahu


   Der Muhallil: Jemand, der mit einer (endgültig) geschiedenen Frau eine (Schein-)Ehe eingeht, (um sich dann wieder von ihr zu scheiden), damit der vorherige Ehemann sie wieder heiraten kann.
   Der Muhallalun-Lahu: Der (Ex-)Ehemann, der endgültig von seiner Frau geschieden wurde, und der es nun zulässt, dass seine (Ex-)Frau mit einem anderen eine (Schein-)Ehe eingeht, um sie dann (nach ihrer geplanten Trennung) wieder heiraten zu können.

   Von Ibni Masud (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Verflucht seien der Muhallil und der Muhallalun-Lahu.“

(Tirmizi und Nasai überlieferten diesen Hadis mit einer wahren Überlieferungskette) Weitere ähnliche Hadise von Ali (r.a) sind in den Sunnan-Büchern (außer Nasai) mit einer wahren Überlieferungskette überliefert.

   Vielleicht wird Allah (s.t) denjenigen vergeben, die dieses Verbot begehen, weil sie entweder sich auf die Erlaubnis einiger Rechtsschulen berufen, oder weil sie keine Kenntnis von diesem Verbot haben.