Die 23. Sünde:


Der Meineid


   Von Abdullah b. Amr (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Die großen Sünden sind: Allah etwas beizugesellen, die Eltern zu plagen, ungerechterweise einen Menschen zu töten und Meineid zu begehen.“ (Buchari)

   Der Meineid basiert auf der bewussten Lüge. Sie wird auch „Ghamus“ (Der Eintauchende, Der Versenkende) genannt. Denn der falsche Eid versenkt den Vereidigten immer tiefer in seine Sünden.

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Einst sagte ein Mann über einen anderen: „Bei Allah! Allah wird dem soundso nicht vergeben.“
   Dem erwiderte Allah der Mächtige und Erhabene: „Wer bestimmt, ob Ich jemandem vergebe oder nicht? Gewiss, Ich werde diesem Mann vergeben und deine Taten mache Ich zu Nichte.“
(Muslim)

   „Am Tage des Jüngsten Gerichts wird Allah mit drei Leuten weder reden, noch sie ins Reine führen und ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil. Diese sind: derjenige, der voller Arroganz seine Kleidung auf dem Boden hinter sich herschleift; derjenige, der einem seine Guttaten vorhält; und derjenige, der anderen mittels einer Lüge seine Ware verkauft.“ (Muslim, Abu Dawud, Tirmizi, Nasai)

   Von Ibni Umar (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte:
   „Wer auf etwas anderes als Allah schwört, der wird zu einem Kafir.“
   In einem anderen Wortlaut dieses Hadises heißt es:
   „Der hätte Schirk begangen.“ (Tirmizi)

   (Hakim und Zahabi stuften diesen Hadis nach den Bedingungen von Buchari und Muslim als „sahih“ ein)

   Der Gesandte Allahs(s.a.s) sagte:
   „Wer mit einem falschen Eid, das Recht eines Muslims raubt, so wird er Allah in einem zornigen Zustand vorfinden, wenn er bei Ihm vortritt.“
   „O Gesandter Allahs! Auch wenn es von sehr geringem Wert ist?“ fragten seine Gefährten. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) antwortete:
   „Auch wenn es nur ein als Zahnholz dienender kleiner Zweig von einem Arrak-Baum ist!“ (Muslim, Nasai)

   „Wer (versehentlich) auf Lat und Uzza schwört, der soll sofort ‚La ilaha illa Allah’ sagen.“ (Buchari, Muslim, Nasai)

   Einige Sahaba, die erst kürzlich in den Islam eingetreten waren, schworen aus Gewohnheit unbeabsichtigt auf etwas anderes als Allah, wie z.B. auf (die damaligen Götzen) Lat und Uzza. Dies berücksichtigend befahl ihnen der Gesandte Allahs (s.a.s) zur Wiedergutmachung „La ilaha illa Allah“ zu bezeugen.

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Wer vor dieser Kanzel einen falschen Eid ablegt, sei es auch nur um eines kleinen Zahnholz-Zweiges wegen, der hat die Hölle verdient.“ (Ahmad)