Die 2. Sünde:

Textfeld: Sünde: 2

 Das Töten Eines Menschen
 

Allah der Erhabene sagt:

„Wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, sein Lohn wird die Hölle sein, worin er auf ewig bleiben wird. Allah zürnt über ihn, verdammt ihn und hat ihm eine schwere Strafe vorbereitet.“   (Nisa: 93)

 

(Wer einen Gläubigen zu Unrecht tötet, gleichzeitig aber daran glaubt, dass diese Tat haram (verboten) ist, dann wird er zwar eine lange Zeit in der Hölle verbüßen, jedoch nicht für ewig. Nur wer einen Gläubigen zu Unrecht tötet und gleichzeitig daran glaubt, dass dies halal (erlaubt) sei, der wird für immer in der Hölle verbleiben. Darin stimmen alle Gelehrten des Islams überein.)

 

Allah der Erhabene sagt:

„Sie sind jene, die weder einem anderen Gott außer Allah dienen, noch jemanden töten, dessen Leben Allah für verwehrt erklärte, es sei denn aus Berechtigung, und die zudem keine Unzucht (Ehe­bruch) begehen. Und wer das aber tut, findet seine Strafe. Am Tage der Auferstehung wird seine Strafe verdoppelt und er bleibt dort für ewig als Erniedrigter. Außer diejenigen, die bereuen und glauben und gute Werke tun. Ihnen wird Allah ihre bösen Taten in gute umwandeln. Denn Allah ist Verzeihend und Gnädig.“  (Furqan: 68-70)

 

„Wer einen Menschen tötet – es sei denn als Vergeltung für einen Mord oder wegen der Anstiftung eines Unheils im Lande – dann wäre dies so, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wer einem Menschen das Leben erhält, dann wäre dies so, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.“ (Maida: 32)

„Und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird, für welches Verbrechen sie getötet wurde…“ (Takwir: 8-9)

 

Auch der Gesandte Allahs (s.a.s) erwähnte in dem Hadis „Haltet euch fern von den sieben vernichtenden Sünden“ die ungerechtfertigte und von Allah (s.t) ver­wehrte Tötung eines Lebens.

 

Einst wurde der Gesandte Allahs (s.a.s) gefragt:

„O Gesandter Allahs, welche Sünde ist vor Allah (s.t) am schwerwiegendsten“ Er antwortete:

„Dass du Allah etwas gleichstellst, obwohl Er doch dein Schöpfer ist.“ Auf die Frage: „Welche dann?“ antwortete er:

„Dass du dein Kind tötest, weil du befürchtest, dass es das Essen mit dir teilt.“ Auf die Frage: „Welche dann?“ sagte er:

„Dass du Unzucht mit der Ehefrau deines Nachbarn begehst.“ (Buchari, Muslim, Tirmizi, Nasai, Abu Dawud, Ahmad)

 

Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Wenn zwei Muslime sich mit ihren Schwertern zum Kampf gegenüber stehen, so sind sowohl der Tötende als auch der Getötete in der Hölle!“ Daraufhin fragten die Anwesenden:

     „Für den der getötet hat verstehen wir es, doch wieso auch der, der getötet wurde? Was ist denn seine Schuld?“ Der Prophet (s.a.s) antwortete:

„Denn auch er hatte die Absicht seinen Glaubensbruder zu töten.“  (Buchari, Muslim)

 

Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Der Muslim ist seitens der Religion in Sicherheit, solange er kein Blut vergießt, das für ihn verwehrt ist.“ (Buchari, Ahmad)

 

„Kehrt nach mir nicht zu dem Zustand der Kafir zurück, die sich gegenseitig die Häupter abschlagen.“  (Buchari, Muslim)

 

Ibni Barida überlieferte von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs (s.a.s) folgendes sagte:

„Das töten eines Muslims ist vor Allah (s.t) schlimmer als die Vernichtung der Erde.“  (Nasai)

 

Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Das erste, über das am Tage des Jüngsten Gerichts entschieden wird, ist das Blutvergießen.“ (Buchari, Muslim, Nasai)

 

Von Abdullah b. Amr (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Die großen Sünden sind: Die Beigesellung eines Partners an die Seite Allahs; die ungerechtfertigte Tötung eines Menschen; den Eltern Ungemach zuzufügen; und das Ablegen einer falschen Zeugnis.“  (Buchari, Ahmad)

     Von Ukba b. Malik (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Allah verwehrt demjenigen das Paradies, der zu Unrecht einen Mu’min tötet.“

Der Gesandte Allahs (s.a.s) wiederholte diese Worte drei Mal.“   (Ahmad)

 

(Zahabi stufte diesen Hadis nach den Bedingungen von Mus-lim als „sahih“ ein.)

 

Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Kein Mensch wird zu Unrecht ermordet, ohne dass der erste Sohn Adams einen Teil dieser Schuld mitträgt. Denn er war der Erste, der das Töten begonnen hat.“  (Buchari, Muslim)

 

Von Ibni Umar (r.a); Der Prophet (s.a.s) sagte:

„Wer eine Person von einer Gruppe tötet, mit denen die Muslime einen Friedensvertrag vereinbart hatten, wird nicht einmal den Duft des Paradieses zu spüren bekommen. Obwohl dieser bereits von einer Entfernung wahrzunehmen ist, die einer vierzigjährigen Marschroute entspricht.“ (Buchari, Nasai, Ibni Maja, Ahmad)

 

Von Abu Hurayra (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:

„Derjenige, der jemanden tötet, der unter dem Schutz Allahs und Seines Gesandten steht, hätte das Versprechen Allahs verletzt. Er wird nicht einmal den Duft des Paradieses riechen dürfen; und gewiss ist dieser bereits von einer Entfernung wahrzunehmen, die einer vierzigjährigen Marschroute entspricht.“ (Tirmizi, „hasen sahih“)

    Von Abu Hurayra (r.a); Der Prophet (s.a.s) sagte:„Wer auch nur mit einem Wort dazu beiträgt, dass ein Gläubiger zu Unrecht getötet wird, der wird am Tage des Jüngsten Gerichts vor Allah mit der Inschrift zwischen seinen Augen treten „Er hat seine Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit aufgegeben“. (Ibni Maja)

 

(Die Überlieferungskette dieses Hadises ist schwach. Denn in ihr befindet sich Yazid b. Abi Ziyad, eine Person, die log und falsche Hadise erfand.)

 

Von Muawiya (r.a); Der Prophet (s.a.s) sag­te:

„Es ist zu erwarten, dass Allah jede Sünde vergibt. Außer die Sünden derjenigen, die als Kafir versterben, und derjenigen, die ungerechtfertigt ei­nen Muslim töten.“ (Abu Dawud, Ahmad)

 (Hakim und Zahabi stuften diesen Hadis als „sahih“ ein)