Die 18. Sünde:


Die Verleumdung Einer
Tugendhaften Muslimin


    Allah der Erhabene sagt:
   „Diejenigen, die ehrbare Frauen (mit Unzucht/ Ehebruch) verleumden, dann jedoch keine vier Zeugen dafür vorbringen, diesen sollt ihr achtzig Peitschenhiebe verabreichen und lasst ihre Zeugenaussage niemals mehr gelten. Denn sie sind die wahren Frevler.“ (Nur: 4)

   „Diejenigen, welche die ehrbaren, ahnungslosen (unschuldigen) und gläubigen Frauen verleumden, sind im Diesseits und im Jenseits verflucht. Für sie gibt es eine große Pein.“ (Nur: 23)

   Die Verleumdung der ahnungslosen und gläubigen Frauen wird auch in dem Hadis des Gesandten Allahs erwähnt, in der die sieben vernichtenden Sünden aufgezählt werden.

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Ein Muslim ist jemand, vor dessen Zunge und Hand die anderen sich in Sicherheit befinden.“ (Buchari, Muslim, Abu Dawud, Nasai)

   „Der Grund warum (einige) Menschen in der Hölle auf ihren Gesichtern auf dem Boden geschleift werden, ist nichts anderes als das, was sie mit ihren Zungen sagten.“

   (Tirmizi überlieferte diesen Hadis und sagte „hasen/sahih“ dazu)

   Allah der Erhabene sagt:
   „Diejenigen, die gläubigen Männern und gläubigen Frauen ungerechterweise Ungemach zufügen, laden gewiss die Schuld der Verleumdung und eine klare Sünde auf sich.“ (Ahzab: 58)

   Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
   „Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ungerechterweise der Unzucht bezichtigt, dann wird er am Tage des Jüngsten Gerichts bestraft werden.“ (Buchari, Muslim)

   Wer Aischa (r.a), die „Mutter“ der Gläubigen, verleumdet, auch nachdem bereits vom Himmel offenbart wurde, dass sie rein und ehrenhaft ist, hätte dadurch den Quran geleugnet und wäre zum Kafir geworden. Solche Menschen verdienen die Todesstrafe.