Die 18. Sünde:
Die Verleumdung Einer
Tugendhaften Muslimin
Allah der Erhabene sagt:
„Diejenigen, die ehrbare Frauen (mit Unzucht/ Ehebruch)
verleumden, dann jedoch keine vier Zeugen dafür vorbringen, diesen sollt ihr
achtzig Peitschenhiebe verabreichen und lasst ihre Zeugenaussage niemals mehr
gelten. Denn sie sind die wahren Frevler.“ (Nur: 4)
„Diejenigen, welche die ehrbaren, ahnungslosen (unschuldigen)
und gläubigen Frauen verleumden, sind im Diesseits und im Jenseits verflucht.
Für sie gibt es eine große Pein.“ (Nur: 23)
Die Verleumdung der ahnungslosen und gläubigen Frauen wird auch in
dem Hadis des Gesandten Allahs erwähnt, in der die sieben vernichtenden Sünden
aufgezählt werden.
Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Ein Muslim ist jemand, vor dessen Zunge und Hand die anderen
sich in Sicherheit befinden.“ (Buchari, Muslim, Abu Dawud,
Nasai)
„Der Grund warum (einige) Menschen in der Hölle auf ihren
Gesichtern auf dem Boden geschleift werden, ist nichts anderes als das, was sie
mit ihren Zungen sagten.“
(Tirmizi überlieferte diesen Hadis und
sagte „hasen/sahih“ dazu)
Allah der Erhabene sagt:
„Diejenigen, die gläubigen Männern und gläubigen Frauen
ungerechterweise Ungemach zufügen, laden gewiss die Schuld der Verleumdung und
eine klare Sünde auf sich.“ (Ahzab: 58)
Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
„Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ungerechterweise
der Unzucht bezichtigt, dann wird er am Tage des Jüngsten Gerichts bestraft
werden.“ (Buchari, Muslim)
Wer Aischa (r.a), die „Mutter“ der Gläubigen, verleumdet,
auch nachdem bereits vom Himmel offenbart wurde, dass sie rein und ehrenhaft
ist, hätte dadurch den Quran geleugnet und wäre zum Kafir geworden. Solche
Menschen verdienen die Todesstrafe.